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Bild zeigt zwei Gruppenmotive zu Kandidaten für die Kommunalwahl

Anfrage der FBI—Fraktion gem. S 19 der Hauptsatzung: Situation der städtischen Kindertagesstätten in Bitburg

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kandels,
in den letzten Tagen sind wir mehrmals von besorgten Eltern auf die Situation der
Kindertagesstätten in Bitburg angesprochen worden. Wir bitten Sie um Beantwortung
folgender Fragen in der am 27. August 2020 stattfindenden Stadtratssitzung.

Kita Mötsch
In der Kita Mötsch ist auch in diesem Jahr wieder das bereits bekannte Temperaturproblem
aufgrund der großen Glasflächen am Gebäude aufgetreten.

  1. Wird die Innentemperatur regelmäßig überprüft und aufgezeichnet?
    Eine interne Aufzeichnung der Innenraumtemperatur wurde durch die Kita Leitung
    dokumentiert. Die Dokumentation zeigt im Zeitraum und im Bereich des Gruppenraumes
    vom
    10.08.2020 – 20.08.2020 ein Temperaturverlauf von 24 Grad Celsius bis 31 Grad Celsius.
    Die Durchschnittstemperatur lag in diesem Zeitraum bei 27 Grad Celsius.
    Der Bereich des Bällebades hatte eine Temperaturspitze von 38,5 Grad Celsius,
    wobei dieser Wert nur an einem Tag gemessen werden konnte.
    Die durchschnittliche Temperatur lag in diesem Bereich bei 31 Grad Celsius
    (vom 11.08. –
    19.08.2020)

  2. Gibt es Temperaturspitzenwerte oberhalb ggf. bestehender Grenzwerte zum Schutz der
    Kinder und des Personals und wie wird damit umgegangen?
    Der Temperaturspitzenwert von 38,5 Grad ist sicherlich als bedenklich einzustufen,
    so
    dass eine Nutzung dieses Bereich nicht mehr möglich ist.
    Das Problem der sommerlichen Überhitzung tritt seit einigen Jahren immer
    wiederkehrend auf und wird von den Kita Leitungen, aber auch von Elternvertretungen
    an die Verwaltung herangetragen.
    Die Fragen der hitzegeplagten Erzieherinnen/Erzieher und Eltern sind:
    Was muss man eigentlich für Temperaturen in der Kita hinnehmen?
    Was darf man vom
    Träger verlangen?
    Und natürlich: Wann erfolgt die Abhilfe?

    Arbeitsschutz:
    Hierauf gibt es eine relativ eindeutige Antwort und die ergibt sich aus der
    Arbeitsstättenverordnung und den dazugehörigen technischen Regeln für Arbeitsstätten.
    § 3a Abs. 1 S. 1 ArbStättV lautet:
    Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und
    betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der
    Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering
    gehalten werden. Nach dieser Verordnung hat der Träger als Arbeitgeber also dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte tatsächlich und in jeder Hinsicht nutzbar ist und keine Gefahr für die Gesundheit seiner Beschäftigten besteht.
    Aus der isolierten Betrachtung des Arbeitsschutzes muss der Arbeitgeber erst ab einer Raumtemperatur von 30 ° Celsius tätig werden.

    Ausführungen der Unfallkasse für Kita´s:
    Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sollte 26 ° Celsius nicht überschreiten.
    Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter, und Glaswände zu einer
    Erhöhung der Raumtemperatur über 26 ° Celsius, so sind diese mit geeigneten
    Sonnenschutzsystemen auszurüsten.

    Kindeswohl:

    Gänzlich anders zu beurteilen ist selbstverständlich eine negative Beeinträchtigung der betreuenden Kinder in der Einrichtung.
    Es dürfte auf der Hand liegen, dass die relativ festen Vorgaben der
    Arbeitsstättenverordnung nebst zugehöriger Regelungen für eine etwaige
    Beeinträchtigung des Kindeswohls oder gar für die Frage einer etwaigen
    Kindeswohlgefährdung nicht einschlägig sein können. Denn der Arbeitsschutz richtet sich an ältere Jugendliche, Heranwachsende und in der absoluten Mehrzahl natürlich an Erwachsene. Deren Belastbarkeit ist natürlich ganz anders zu beurteilen, als die von Krippenkindern,
    Kitakindern oder Hortkindern.
    Somit muss im Einzelfall noch gesondert geprüft werden, inwieweit eine Aufheizung der
    Kita-Räumlichkeiten noch mit den verpflichtenden Vorgaben zum Kindeswohl in Einklang
    zu bringen ist.
    Dies kann dann auch zu der Konstellation führen, dass die Räumlichkeiten zwar noch
    /gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von besonderen Maßnahmen nutzbar sind, aber
    keinesfalls mehr „bespielbar“ für Kinder sind und auch nicht für den Mittagsschlaf genutzt werden können.

  3. Wie gedenkt die Verwaltung dieses Problem in den Griff zu bekommen?
    Die Verwaltung hat in den letzten Jahren versucht, das Problem zu minimieren.So wurden in den Kita´s Mötsch und Zuckerborn Haus 1 + 2, die Oberlichter als auch senkrechte Fenster mit Sonnenschutzfolien ausgestattet.
    Weiterhin wurden öffenbare Fenster in die Verglasung der Flure zur Querlüftungeingebaut. Diese Maßnahmen erfolgten 2019. Weiterhin wurde in diesem Jahr ein Sonnensegel vorgesehen; Ausführung am Montag 31.08.2020.
    Auch wurde der Einsatz von Kühlgeräten geprüft, wobei deren Einsatz kritisch betrachtet werden muss, da die negativen Begleiterscheinungen nicht außer Acht gelassen werden können.
    Die besondere Situation des Klimas erfordert nach Auffassung der Verwaltung auch besondere Maßnahmen.
    Leider bereiten die aktuell sehr warmen Sommer mit den Temperaturspitzenwerten weiterhin sehr große Probleme im Bereich der Schulen und Kindergärten. Die Gebäude heizen sich auf und ein frühes Lüften in den Morgenstunden kann nur eine Temperaturabsenkung für einen begrenzten Zeitraum bringen.
    Für den begrenzten Zeitraum der Spitzentemperaturen müssen organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, da diese planerisch weiterhin sehr schwer zu lösen sind.
    Dies gilt vor allem für Gebäude im Bestand.

  4. Wann ist mit einer Lösung zu rechnen?
    Die Bauabteilung wird sich weiterhin mit Möglichkeiten der Verbesserung beschäftigen. Maßnahmen wie z.B. die Installation einer Kühldecke, Lüftungskühlgeräte oder deren Kombination befinden sich in der Planung.
    Im Frühjahr nächsten Jahres könnte über das Ergebnis der Planung in dem Ausschuss für
    Bau, Wirtschaft, Verkehr und Klimaschutz beraten werden.

  5. Welche Kosten entstehen?
    Die Kostenfrage der einzelnen Maßnahmen ergibt sich aus der Planung, so dass auch zu diesem Punkt erst im Frühjahr nächsten Jahres eine Aussage gemacht werden kann.


Kita Zuckerborn
In der Kita Zuckerborn kam es offenbar aufgrund einer bereits 2013 von der Unfallkasse bemängelten Fluchttreppe zu äußerst kurzfristigen Gruppenschließungen.

  1. Sind im Haus 2 der Kita Zuckerborn im Obergeschoss die Gruppenräume wieder geöffnet?
    Die Gruppenräume und deren Nutzung wurde durch die Änderung der Betriebsgenehmigung von Seiten des Landesjugendamtes untersagt.
    Eine Öffnung der Gruppenräume kann dann erfolgen, wenn die Betriebsgenehmigung wieder erweitert wird.
    Voraussetzung ist ein sicherer, wenn auch provisorischer 2. Rettungsweg.
    Dafür ist das Testat der Unfallkasse erforderlich, dass das Obergeschoss wieder für die Kinderbetreuung als Provisorium genutzt werden kann. In Absprache mit der Unfallkasse und des Brandschutzsachverständigen wurde der 2. prov. Rettungsweg festgelegt und wird Anfang nächster Woche ausgeführt. Mit Fertigstellung und mit einem bereits vorliegenden Schreiben der Unfallkasse kann das Landesjugendamt die Betriebserlaubnis wieder erteilen.

  2. Können alle Kinder betreut werden?
    In Abstimmung mit der Kita Leitung sind kurzfristige Lösungen gefunden worden, die eine Betreuung aller Kinder umfasste.

  3. Fand die im Presseartikel des Trierischen Volksfreunds erwähnte Vor-Ort-Begehung wegen der Fluchttreppe statt?
    Der Termin fand am 17.08.2020 statt und das Ergebnis in Bezug auf die erforderlichen Maßnahmen wurden in einem Vermerk festgehalten.

  4. Kann dieser mangelhafte Fluchtweg kurzfristig ausgebessert werden und mit welchen Kosten ist voraussichtlich zu rechnen?
    Folgende Lösung ist mit der Unfallkasse anlässlich des Ortstermines besprochen worden:
    Der zweite Fluchtweg wird durch eine provisorische Maßnahme hergestellt werden.

    • Der vorhandene Holzbohlen-Belag ist zu entfernen und durch nicht brennbare Alu-Planken zu ersetzen.
    • Die vorhandene Brüstung muss geöffnet und eine Gerüsttreppe mit mindestens 1,20 m Laufbreite angebaut werden.
    • Die Gerüsttreppe wird für die Nutzung von Kita-Kindern ertüchtigt.
    Die Kosten des Provisoriums betragen ca. 10.000 € Brutto, wobei die Standzeit (Miete) für das Gerüst hinzugerechnet werden muss.
    Das Provisorium wird bereits am Montag, den 31.08.2020 aufgebaut, so dass die Voraussetzung für eine Öffnung der Gruppen bereits in der kommenden Woche vorliegen
    wird.

    Es wird eine Umsetzung der endgültigen Lösung noch in diesem Jahr angestrebt, um die Standzeiten und damit die Mietkosten für das Gerüst zu minimieren.
    Die Kosten der endgültigen Lösung wurden überschlägig mit ca. 50.000 Euro kalkuliert.

  5. Kann die Verwaltung eine Mängelliste inkl. Kostenschätzungen und Priorisierungen (vgl. Grundschulen) für alle Kitas in Bitburg vorlegen oder wird daran gearbeitet, um weitere kurzfristige Schließungen zu vermeiden?
    Die Mehrzahl der Gefahrenverhüttungsschauen wurden bereits durchgeführt worden.
    Die Maßnahmen zur Mängelbeseitigung sind in Absprache mit den Brandschutzsachverständigen und der Unfallkasse in Planung, bzw. teilweise schon ausgeführt.
    Kostenschätzungen liegen noch nicht vor.


Mit freundlichen Grüßen

Manfred Böttel
Fraktionsvorsitzender der FBL

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